Hunde-Pension

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hunde-Pension Mona Paulsen

Inhaberin der Hunde-Pension: Mona Paulsen

Adresse: Norderstraße 32, 25923 Süderlügum 

Telefon: +49 (0)4663 320 48 55 
Mobil/WhatsApp: +49 (0)170 2045 869 
E- Mail: info@mona-paulsen.de 

Website: www.mona-paulsen.de  

1. Betreuungsvertrag 
1.1 Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hunde-Pension Mona Paulsen, vertreten durch die Eigentümerin, Mona Paulsen, wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages, weist die Eigentümerin oder eine von ihr bevollmächtige Person der Hunde-Pension Mona Paulsen, jeden Tierhalter ausdrücklich auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ hin. 
Jeder Tierhalter, der mit der Hunde-Pension Mona Paulsen einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung, der hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden. 

1.2 Die Hunde-Pension Mona Paulsen gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier, während des Aufenthaltes eine artgerechte Haltung, sowie reichlich Auslauf, Pflege, Futter, eventuelle Medikamentengaben und Zuneigung. 

1.3 Der Tierhalter wird durch die Hundepension Mona Paulsen benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Hundepension seinen Aufenthaltsort oder eine Handynummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension auch den Hundehalter jederzeit erreichen kann. Eine Telefonnummer von Personen, die in der Abwesenheit des Hundehalters, über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen können, ist ebenfalls zu hinterlegen. 

1.4 Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter, vor Aufnahme des Tieres, ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. 

1.5 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. 

1.6 Die Hundepension Mona Paulsen besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vertraglich geregelten Obliegenheiten im Schadensfall. Für Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.

1.7 Der Hundebesitzer hat den Nachweis zu führen, dass er für seinen Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Werden aus Gründen, die der Tierhalter zu vertreten hat, Schäden von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht beglichen, dann haftet der Tierhalter persönlich voll umfänglich für die Schäden, welche sein Hund an Menschen, anderen Hunden/Tieren oder Gegenständen verursacht hat. Darin sind auch Schäden an der Pension selbst (z. B. Türen, Fenster, Möbel zerfressen oder zerkratzen etc.), eingeschlossen. 

1.8 Der Tierhalter verpflichtet sich, alle im Pensionsvertrag enthaltenen Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Ebenfalls verpflichtet er sich, die Eigentümerin der Pension oder von ihr bevollmächtigte Personen, über sämtliche Eigenarten (z. B. hohe Aggressivität, Zerstörungswut, Fluchtverhalten/Zaunspringer/Zaunbuddler o. ä.) oder Krankheiten, vorab zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Tierhalter für die Schäden, die sein Tier verursacht hat.

2. Impfungen/Tierarztkosten 
2.1 Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier, die gesetzlichen Impfungen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten (nasal oder oral) besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Hunde-Pension Mona Paulsen, vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Hundepension Mona Paulsen übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthaltes in der Pension bestehen. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sollte bei ihrem Tier während des Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt werden, trägt der Tierhalter die Kosten für die Behandlung des eigenen Tieres und eventuell anderer Tiere sowie die Desinfektionskosten für die Pension. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag von 55,00 €/Stunde für den Mehraufwand erhoben.

2.2 Falls das Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletzt oder erkrankt, ist die Eigentümerin der Hundepension Mona Paulsen oder eine von ihr bevollmächtige Person berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen. Sämtliche hierfür entstandenen Kosten, werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen. Für Wege- und Verdienstausfall werden 55,00 € pro Stunde und 0,80 € pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

2.3 Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zum Einschläfern rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollten wir den Halter oder Stellvertreter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Eigentümerin der Hundepension Mona Paulsen. Sollte vorher nichts mündlich vereinbart sein, werden wir das Tier in die Tierbeseitigungsanlage bringen lassen. Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten.

3. Betreuungspreise 
3.1 Der Tierhalter verpflichtet sich, die in dem Pensionsvertrag genannten Preise für die Betreuung zu bezahlen. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fallen pro Tag die Kosten gemäß dem Betreuungsvertrag für die „Tagesbetreuung mit Übernachtung“, an. 

3.2 Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier 15 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin, an einen neuen Besitzer vermittelt oder in ein Tierheim gebracht. Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten (siehe 3.1) vollständig vom Halter übernommen. 

3.3 Das Futter ist in ausreichender Menge mit Mengen-Angabe für die Fütterung, mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Tierhalter die Kosten für neues Futter und deren Beschaffung, inklusive der Kilometerpauschale von 0,80 € pro gefahrenen Kilometer.

3.4 Wenn Ihr Hund gebarft wird, bitten wir das im Vorfeld mit uns abzuklären.

4. Stornierungsbedingungen, Fristen und Kosten
4.1 Ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Buchung per WhatsApp, E-Mail oder direktem Vertragsabschluss, gelten für alle Pensionsbuchungen folgende Stornierungsbedingungen und -fristen:

21 Tage vor dem Abgabetermin 0% des Basisbetrages*
21 Tage bis 14 Tage vor Abgabetermin 50% des Basisbetrages*
14 Tage bis 7 Tage vor Abgabetermin 75% des Basisbetrages*
7 Tage bis 3 Tage vor Abgabetermin 90% des Basisbetrages*
ab 3 Tage vor Abgabetermin 100% des Basisbetrages*

*Basisbetrag entspricht dem Tagessatz x der gebuchten Tage

4.2 Die Stornierungskosten sind 10 Tage nach der Stornierung fällig.

5. Auslauf/Spaziergang 
5.1 Der Hund darf sich während des Aufenthaltes in der Pension in Rudelhaltung, im eingezäunten Gelände frei bewegen. Dem Hundehalter ist bewusst, dass es hierbei auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann. 

6. Öffnungszeiten 
6.1 Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher telefonisch oder persönlich zu vereinbaren und einzuhalten.

6.2 Öffnungszeiten: (vorher telefonisch absprechen) 

Mo. bis Fr. 6:30 – 18:00 Uhr 
Sa. 7:00 – 18:00 Uhr
So. sowie an Feiertagen 9:00 – 16:00 Uhr 

Nach Absprache sind auch individuelle Zeiten möglich. 

7. Halter 
7.1 Der Hundehalter versichert hiermit, Eigentümer des im Pensionsvertrag eingetragenen Tieres zu sein. Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages erklärt sich der Tierhalter mit allen genannten Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben für dieses Tier. 

Aktualisierter Stand: Dezember 2023

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